Für die Behandlung im MVZ benötigen Sie als gesetzlich Versicherter Ihre elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein Ihrer Krankenkasse bzw. des Kostenträgers (z. B. Heilfürsorge Bundespolizei, Bundeswehr, Sozialamt, etc.)
Aktuelles zum COVID-19 Virus (Corona)
Die aktuelle Lage bedarf stetig eine Neubewertung der Situation. Daher möchten wir Sie bitten, folgende Punkte beim Besuch unserer MVZs zu beachten:
- Wir können momentan nur Patienten mit Termin annehmen, um die Patientenzahl in der Praxis so gering wie möglich zu halten.
- Wir weisen Sie nochmals darauf hin, unsere Praxen nicht zu betreten, sollten Sie Erkältungssymptome aufzeigen.
- Sollten Sie den begründeten Verdacht einer „Corona-Infektion“ haben, melden Sie sich bitte unter 116 117.
- Wir bitten Begleitpersonen, außerhalb der Praxis zu warten, außer bei Minderjährigen Patienten. Gerne können Sie auch die Telefonnummer Ihrer Begleitpersonen bei uns abgeben und wir kontaktieren diese.
- Bitte kommen Sie zeitgenau zu Ihrem Termin, damit die Anzahl der Patienten im Wartebereich möglichst gering ist.
HOTLINE FÜR PATIENTEN
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) informiert über das neue Coronavirus SARS-CoV-2. Eine hessenweite Hotline zu dem Thema ist unter der Nummer 0800- 5554666 täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar
Bereitschaftsdienst 116 117
Krankheiten kennen keine Sprechzeiten: Starke Bauchschmerzen über die Feiertage oder unerwartet hohes Fieber am Wochenende – es gibt viele Gründe, die einen Arzt erforderlich machen, wenn die Praxen gerade geschlossen sind. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Sie erreichen den Bereitschaftsdienst kostenfrei unter 116 117. Bei Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Überweisung
In der Regel werden Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt an das MVZ überwiesen. Eine Überweisung ihres Arztes ist nicht zwingend erforderlich aber sinnvoll und für bestimmte Fachbereiche sogar notwendig; Sie können auf Eigeninitiative einen Termin vereinbaren und sich im MVZ behandeln lassen. Eine Überweisung ist nur dann erforderlich, wenn Sie einen Fachbereich aufsuchen möchten, der überhaupt erst aufgrund einer Überweisung tätig werden darf, wie beispielsweise die Radiologie. Wenn Sie eine Überweisung zu anderen Fachärzten benötigen: Unsere Ärzte sind berechtigt, Überweisungen auszustellen.
Zweitmeinung
Als Patient haben Sie ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf, sich eine ärztliche Zweitmeinung eines unabhängigen Experten einzuholen. Verankert ist dieses Recht im sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz. Das MVZ steht Ihnen auf Wunsch zur Verfügung, wenn Sie eine zweite Meinung zu einem geplanten operativen Eingriff einholen möchten.
Arztwahl
Sie haben freie Arztwahl und können jederzeit einen anderen Arzt außerhalb des MVZ aufsuchen. Wenn Sie beispielsweise vom Unfall-Chirurgen im MVZ behandelt werden, müssen Sie nicht, bei entsprechender Notwendigkeit, zu unserem Radiologen gehen.
Weitere Fragen?
Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren MVZ-Manager Alexander Noll, an Ihren behandelnden Arzt oder an die Arzthelferinnen.